Folgende Informationen hat das Schulministerium am 11. Dezember 2020 an die Schulen im Land Nordrhein-Westfalen geschickt.
Wir zitieren hier nur die Stellen, die sich auf die Grundschule beziehen. Die gesamte E-Mail des Schulministeriums können Sie hier einsehen.
“[A]b Montag, 14. Dezember 2020, [gelten] folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. […] Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
[…]
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause […] gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
[…]
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.”
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